Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) vom 2.11.2011

Schwangerschaftskonfliktgesetz - Aktualisierte Handreichung zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt medizinische Fachkräfte bei der Beratung und Aufklärung Schwangerer nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND)

Seit dem 1. Januar 2010 ist im §1 Absatz 1a Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) gesetzlich geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationsmaterialien für medizinische Fachkräfte, Schwangerschaftsberatungsstellen und werdende Eltern zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und zum Leben von Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung zur Verfügung stellt. Das im letzten Jahr von der BZgA entwickelte Medienpaket wird jetzt um eine vollständig überarbeitete und erweiterte Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Beratung und Aufklärung von Schwangeren bei einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik (PND) ergänzt.

Das aktualisierte Manual soll medizinische Fachkräfte bei der Beratung Schwangerer in dieser für sie hoch belastenden Situation unterstützen. Es informiert über weiterführende Gesprächs- und Unterstützungsangebote, Kontaktadressen und über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind. Neu sind drei Formblätter für Gynäkologinnen und Gynäkologen zur Gesprächsdokumentation bei auffälligem Befund. Diese sollen Fachkräfte wie Schwangere in der Beratungssituation unterstützen und bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben Sicherheit bieten. Die Handreichung informiert außerdem zum Thema 'Früher Abschied von einem Kind' und über spezifische Angebote, die den Schwangeren Orientierung in der medizinischen und psychosozialen Beratungslandschaft geben.

Das aktualisierte "Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der PND" ist mit 16 Fachverbänden und Gesellschaften aus den Bereichen Gynäkologie, Beratung und Behinderung abgestimmt. Die BZgA versendet in Kürze ein Exemplar an alle gynäkologischen Fachkräfte. Außerdem kann es kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden.

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail:order [at] bzga.de. Der Download ist unter der Adresse http://www.bzga.de/infomaterialien/familienplanung/ möglich.

Ausführliche Informationen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz stehen auf den
Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend unter

  • www.bmfsfj.de [ http://www.bmfsfj.de/ ].

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Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA),
Gesundheitsthemen